AGB ITSTAMARAMENZI PHOTOGRAPHY

1. Auftrag

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Fotografin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

(2) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

 

2. Nutzungs- & Urheberrechte

(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihren angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

(4) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

 

3. Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte

(1) Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Shootings und Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Sollte eine Veröffentlichung gänzlich verboten sein, wird ein Aufpreis verrechnet. Ein Verbot zur Veröffentlichung muss zwingend vor dem Shooting der Fotografin mitgeteilt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist. Bilder von Kindern und Babys werden niemals ohne Erlaubnis veröffentlicht.



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